Wer übernimmt die Behandlungskosten in einer Praxis für Psychotherapie?

Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie erfolgt durch die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung und/oder der Beihilfestelle. In meiner Praxis in Havixbeck  kann ich mit allen Krankenkassen abrechnen.

Nicht heilkundliche Leistungen (Coaching/Beratung/Paartherapie) müssen eigenständig übernommen werden, da diese Angebote nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenversicherung getragen. Notwendig ist, dass Sie mir zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen und diese, bei einer sich anschließenden Therapie, einmal im Quartal eingelesen wird. Eine Überweisung von Ihrem Hausarzt benötige ich nicht.

Innerhalb der ersten vier bis fünf Therapiesitzungen stellen wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme.

Die Gebühren richten sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie erhalten von mir keine Rechnung. Die Abrechnung erfolgt, wie bei allen anderen Ärzten auch, über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.

Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang dies geschieht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach Ihren Versicherungsbedingungen. Innerhalb der ersten fünf Therapiesitzungen (Probatorik) stellen wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Von mir bekommen Sie eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen und erstatten lassen können.

Bei der Beihilfestelle reichen wir nach den ersten fünf Therapiesitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme ein. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenkasse übernimmt sie nach Bewilligung des Antrags die Behandlungskosten.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu zahlen. In diesem Fall stellen wir bei Ihrer Krankenversicherung keinen Antrag auf Psychotherapie, so dass auch keine Weitergabe Ihrer Daten an die Krankenversicherung erfolgt.

Die Kosten für Coaching und psychologische Beratung werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da es sich bei diesen Angeboten nicht um eine Heilbehandlung handelt. Die Honorierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Auch die Kosten für eine Paarberatung müssen eigenständig getragen werden. Die Dauer und Vergütung der Behandlung wird individuell vereinbart.

Wenn Sie Soldat/-in bei der Bundeswehr sind, übernimmt die freie Heilfürsorge die Behandlungskosten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Truppenarzt.

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Haben Sie noch Fragen zur Kostenübernahme?
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

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